Auch wenn mein Behandlungsschwerpunkt im ästhetischen Bereich liegt, biete ich auch eine breite Palette weiterer naturheilkundlicher Leistungen z.B. Akupunktur, Detox, osteopathische Behandlungen, medizinische Massagen u.a.m. an. Bitte zögern Sie nicht, mich auf Ihre Behandlungswünsche anzusprechen.
Zum einen teile ich mir die Praxis und alle damit verbundenen Kosten mit einer Kollegin. Diese Kostenersparnis reiche ich gerne an meine Patienten weiter. Außerdem gibt es kein Servicepersonal. Auch das senkt deutlich die Kosten. Nicht gespart wird an den verwendeten Produkten! Es handelt sich ausschließlich um Qualitätsprodukte mit CE-Kennzeichnung, die über den Fachhandel bezogen werden.
Wie bei allen medizinischen Leistungen gibt es keine Erfolgsgarantie. Heilsversprechen sind medizinisch unethisch und rechtlich nicht zulässig. Bei ästhetischen Behandlungen sollte unbedingt im Beratungs- und Aufklärungsgespräch die Erwartungshaltung des Patienten auf Realitätsnähe geprüft und erörtert werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten i.d.R. keine Leistungen, die Heilpraktiker erbringen. Es gibt jedoch günstige Zusatzversicherungen (Kosten ab ca. 9 € monatlich) für Heilpraktiker. Eine solche Versicherung kann sich durchaus lohnen. Beispiel:
9 € x 12 Monate = 108 € Gesamtbeiträge im Jahr. Dafür erhält man bis zu 400 € Kostenerstattung.
Vor 2012 waren Vorher-Nachher-Fotos nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten. Inzwischen wurden die Vorschriften etwas gelockert. Trotzdem sollte oder muss man solchen Fotos immer sehr kritisch gegenüber stehen. Zu vielfältig und einfach sind die Manipulationsmöglichkeiten.
Gerne können meine Patienten selbst entscheiden, ob sie ihre eigenen Fotos über Social Media posten möchten oder nicht.
Für die Patientenakte (streng vertraulich) werden durchaus auch Fotos zur Dokumentation angefertigt.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine bezifferte Rechnung nach den Sätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) oder nach GOÄ. Private Versicherungen und die Beihilfestellen übernehmen nicht immer alle Leistungen eines Heilpraktikers. Es kann ein Eigenanteil verbleiben. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Heilpraktiker-Leistungen in Ihrem Vertrag vorgesehen sind. Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber nach erbrachter Leistung bleibt hiervon unberührt.